AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

O. Greh (freiberuflicher Texter, Korrektor, Lektor und Kommunikationsberater) folgend auch Auftragnehmer genannt

(Stand: 04/01/2021)

 

 I              Vertragsabschluss sowie Leistungsumfänge

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gesamthaft für den Geschäftsverkehr der Kunden mit dem Auftragnehmer. Die AGB werden vom Kunden, folgend auch Auftraggeber genannt, durch dessen Auftragserteilung akzeptiert und gelten jeweils für die Gesamtdauer einer Geschäftsverbindung. Das Geschäftsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Berlin.

Ein Dienstvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende resp. zu lektorierende Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und dieser ihn als Auftrag angenommen hat. Weil der Auftragnehmer das Korrektorat und/oder Lektorat als Dienstleistung(en) zum Vorteil des Kunden versteht, wird auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Dienstvertragsrecht i. S. v. §§ 611 ff. BGB angewendet.

Der hier zustande gekommene Dienstvertrag stellt ein Auftragsverhältnis nach BGB dar und schließt deshalb jedwede Erfolgsgarantie aus. Der Auftraggeber hat nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber an, dass das Widerrufsrecht (Stornierung) erloschen ist, sobald der Auftragnehmer mit diesbezüglicher Leistungserstellung begonnen hat. Dem Auftraggeber obliegt ab diesem Zeitpunkt die Zahlungsverpflichtung in Höhe des vollen Auftragswertes.

Der Leistungsumfang und die -erbringung erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im Rahmen und unter nachfolgend genannten Konditionen.

Ziel für das primäre Leistungsresultat des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduktion aller vom Auftraggeber im Ausgangstext angelieferten formalen Fehler (übliches Korrektorat). Daraus folgt, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich der Richtigkeit von Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass die dazu erforderlichen Korrekturen auf eine Weise angefertigt und gekennzeichnet werden, die sie für den Auftraggeber nachvollziehbar und einsetzbar (ggf. eigentätig regulierbar) machen.

Der Auftraggeber ist sich der Sachlage bewusst und erkennt dazu ausdrücklich an, dass, trotz aller Gewissenhaftigkeit des Auftragnehmers, eventuell nach Abschluss des Korrektorates ein gewisser Bestand an Fehlern im oben genannten Sinne im zu korrigierenden bzw. korrigierten Textkorpus existent sein bzw. verblieben sein kann. Hierzu kann die vom Auftraggeber zur Auftragserfüllung angestrebte Fristvorgabe zur Leistungserfüllung und/oder die Fehlerquotenhaftigkeit des Ausgangstextes ursächlichen oder teilursächlichen Einfluss ausüben.

Stilistische Änderungen in größerem Umfang sowie inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit, logischer Stringenz und stilistischer Harmonisierung i. S. eines Lektorats gehören nicht originär zur Leistungserbringung eines Korrektorats, sondern bedeuten eine erweiterte und damit zusätzliche Dienstleistung durch den Auftragnehmer, die als solche auch explizit vertraglicher Vereinbarung unterliegt.

Vorvertragliche Sondierungen zwischen potenziellem Auftraggeber und Auftragnehmer zwecks Auftragsoption sowie deren etwaige -modalitäten sind unverbindlich und erlangen bis zur beiderseitig schriftvertraglichen Übereinkunft mit diesen oder über diese keine Rechtswirkung.

 

II             Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Auftragserteilung

Auf Nachfrage des Auftragnehmers ist der Auftraggeber aufgefordert, diesem bekannt zu geben, wofür und wie er den korrigierten Text verwenden will (Zielort, Zielgruppe, Publikationsform etc.), weil diese Fakten zur ordnungsgemäßen Korrekturarbeit von Relevanz sein können. Insbesondere bei Lektoratsaufträgen gilt, dass, falls der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie und/oder Stilistik und/oder Nomenklatur und/der Gliederungsstruktur u. Ä. erwünscht, er dies dem Auftragnehmer, bei eventuell vorzeitiger Übermittlung der diesbezüglichen Datenlage, bekannt geben muss. Dies gilt ebenso für normtypische bzw. Norm-untypische Besonderheiten. Dazu gehören Schreibweisen, die von der jeweils aktuellen Ausgabe des DUDEN (insbesondere Die deutsche Rechtschreibung / Die Grammatik / Das große Fremdwörterbuch) abweichen oder nicht vorhanden sind oder nach Wunsch des Auftraggebers nicht korrigiert/lektoriert bzw. in gesonderter Form korrigiert/implantiert werden sollen. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten im Vertragskontext nicht genügt oder sogar erst nach Bearbeitungsbeginn bekannt gibt, kann er nach Ausführung des Auftrages keine diesbezügliche Reklamation geltend machen.

 

III            Honorar/Bepreisung

Die Preisfindung sowie die Terminlichkeit(en) zur Auftragserfüllung sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber jeweilig pro Auftrag frei auszuhandeln. Etwaig bei vorherigen Geschäftsbeziehungen gewährte Preise und/oder Konditionen berechtigen nicht, diese unbestätigt auch rezent und/oder zukünftig als geltend zu betrachten.

Sofern nicht anders vereinbart, können Auftragsänderungen oder zusätzliche Leistungsanforderungen additiv zu angemessenen Preisen berechnet werden.

 

IV           Lieferung/Auftragserfüllung

Zur Frist für Lieferung des beauftragt korrigierten/lektorierten Textkorpus ist die hierzu schriftlich beiderseitig einvernehmliche Vereinbarung (Dienstvertrag) maßgeblich. Stellt das Lieferdatum einen gravierenden Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages dar, hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich und eindeutig zu machen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zweckdienlich zu liefernden Unterlagen in angegebenem Umfang (insb. Ausgangstext und alle erforderlichen Begleitinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist zwar angemessen, jedoch dann nach Maßgabe des Auftragnehmers.

Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Vertragsrücktritt, wenn die Lieferfrist als solche fixiert ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle seine Verpflichtungen hierzu erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, ausgenommen nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden des Vertragspartners.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart sowie der spezifisch technischen Formgebung (Format), in denen der Textkorpus dem Auftragnehmer originär zugegangen ist.

Die mit der Lieferung (insb. techn. Übermittlungsvorgang sowie gesetzl. Datenschutz) verbundenen Risiken sowie eventuellen Beeinträchtigungen fallen dem Auftraggeber zur Last.

Wenn nicht anders vereinbart, verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Dokumente nach Abschluss eines Auftrages zwecks Textkorrektur bzw. Lektorat beim Auftragnehmer. Diesem erwächst jedoch keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder zur sonstigen Behandlung solcher. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig oder anderweitig unstatthaft verwendet werden können.

 

V             Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gilt das Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse (insbesondere behindernder oder verhindernder Art), die die Möglichkeit des Auftragnehmers evident beeinträchtigen oder gänzlich unmöglich machen, die Auftragspflichten vertragsgemäß zu realisieren.

Beim Eintritt höherer Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen sowie umgekehrt, sofern die gegenseitige Vertragslage das nach Ermessen geboten sowie nach eigener Einsatzfähigkeit oder nach bestem Wissen und Gewissen möglich erscheinen lässt. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Abgeltung für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erbringen.

 

VI           Mängelhaftung, Nachbesserung, Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet generell nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch nur maximal in Höhe einer Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Zahlungssumme durch den Auftraggeber, abzüglich anteilig aller nicht reklamierungsrelevanten Leistungen, die vom Auftragnehmer in diesem Zusammenhang erbracht wurden.

Der Auftragnehmer haftet prinzipiell nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur oder mängelbehaftetes Lektorat entstehen. Er haftet ferner nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unvollständige und/oder unbearbeitbare Dokumentzustellung sowie unklare, unrichtige oder unvollständige Beschreibung bei der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber ist im Reklamationsfall gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet, etwaige Mängel in hinreichender Form jeweilig schriftlich zu benennen, zu erläutern und ggf. einen diesbezüglichen Nachweis zu führen. Dem Auftragnehmer ist durch den Auftraggeber zwecks Beseitigung von Mängeln eine angemessene Frist dazu einzuräumen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektorate so exakt und umfassend auszuführen, dass möglichst kein Fehler bzw. Mängel im Text verbleibt. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist generell ausgeschlossen.

Übersteigt die Fehlermenge nach Abschluss des Korrektorates (bei Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text das tolerierbare Maß, hat der Auftraggeber dies hinreichend konkret, deutlich (durch Einzelfallmarkierung) sowie zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 9 Werktagen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Reklamationsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Der Auftraggeber hat den/die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) an seinem/ihren Erscheinungsort/-en im Text deutlich kenntlich zu machen, sodass die Reklamationsberechtigung für den Auftragnehmer unmittelbar nachvollziehbar werden kann.

Bei stilistischen Korrekturen (insb. bei Lektoraten) kann die subjektive Beurteilung solcher von Auftraggeber und Auftragnehmer differieren, deshalb sind Stilkorrekturen immer als Optimierungsvorschläge gemeint. Hierbei ist folglich eine Haftung ausgeschlossen.

Ein trotzdem etwaig mängelbehaftetes Lektorat (insb. Stil- sowie Inhaltsprüfung zu Evidenz und logischer Kohärenz) hat der Auftraggeber hinreichend konkret, deutlich (durch Einzelfallmarkierung) sowie zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 9 Werktagen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Reklamationsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der lektorierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, gilt das Lektorat i. S. d. Vertrags als vom Auftraggeber akzeptiert.

 

VII          Sonstige Maßgaben

Für die Ausgangstexte des Auftraggebers gelten zusätzlich nachfolgende Maßgaben.

Bei schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Textvorlagen seitens des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer bearbeitungsresultativ keine Verantwortung.

Für nicht geläufige, unübliche, unbekannte bzw. singulär auftragsspezifische Lexeme, Namen, Typenangaben, Akronyme, Kürzel (z. B. Kofferwörter), Schriftzeichen etc., die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht oder nur unzureichend definiert wurden und/oder nicht reproduzierbar sind, übernimmt der Auftragnehmer bearbeitungsresultativ keine Verantwortung.

Für die korrekte, angemessenen transkribierende Wiedergabe von Namen, Anschriften, Zahlen, unüblichen Sonderzeichen, Symbolen, Piktogrammen etc., die nicht in reproduzierbarer Form und/oder in lateinischer Schrift, in Lautschrift sowie als arabische und/oder römische Ziffern vorliegen, übernimmt der Auftragnehmer bearbeitungsresultativ keine Verantwortung.

Das Errechnen, Umrechnen, die Verifikation/Falsifikation/Validierung von Zahlenangaben sowie alle Arten inhaltlicher, numerischer und/oder mathematischer Behandlung von Angaben zu Zahlen(werten), Formeln, Tabellen, Maßen, Messdaten, Währungen, Preisen, Wertnennungen, Mengen, Größen/Dimensionen, Leistungen, Gebrauchsanweisungen, Verbrauchswerten, Zeitdaten etc. liegen außerhalb vom Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

Bei Übermittlung von Textkorpora mittels elektronischem Datentransfer entsteht keine Haftungspflicht für dadurch erfolgte Mängel, Störungen (z. B. Schadsoftware, Einbruch in die Diskretionssphäre) oder terminliche Verzögerungen, sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers ursächlich ist. Der Auftragnehmer ist sich hier seiner Pflichten in vollem Umfang bewusst und handelt stets demgemäß mit der erforderlichen Um- und Vorsicht.

 

VIII         Zahlungsmodalitäten

Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Honorarrechnung für die Textkorrektur(en) und/oder Lektorat(e) auf dem Postweg oder per E-Mail zugestellt. Der vollständige Rechnungsbetrag ist vom Auftraggeber direkt nach Rechnungserhalt zahlbar, längstens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, eine adäquate Vorschusszahlung von ausländischen oder Privat-Auftraggebern, solchen mit uneindeutiger Provenienz, säumigen oder als gemeinhin zahlungsausfallgefährdet geltenden etc. zu verlangen. In diesem Kontext kann etwaig die Vorauszahlung der Gesamtauftragssumme verlangt werden.

Bei Vereinbarung der Abholung des/der bearbeiteten Textes/Texte durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten, aber Nichteinhaltung diesbezüglichen Termins durch jenen, tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Textkorrekturfassung  eine sofortige Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.